Die ersten Handgriffe bei Gasgeruch
Öffnen Sie zuerst Fenster und Türen, damit Gas abziehen kann.
Bleiben Sie dabei gelassen. Schalten Sie nichts ein oder aus: kein Licht, kein Gerät, keine Klingel. Auch kein Telefon im Haus, kein Handy und kein Feuerzeug. Ein Funke genügt, um ein Gas-Luft-Gemisch zu zünden. Das ist der Grund für alle weiteren Regeln.
Verlassen Sie danach das Haus und nehmen Sie alle mit: Familie, Mitbewohner und Haustiere. Warnen Sie Nachbarn durch Klopfen an Tür oder Fenster, nicht durch Klingeln. Bleiben Sie draußen, in einigem Abstand zum Gebäude, und lassen Sie niemanden zurückgehen, der etwas vergessen hat. Sachen, Schlüssel und Papiere sind ersetzbar.
Von draußen den Notruf wählen
Erst vor dem Haus greifen Sie zum Telefon. Rufen Sie den Entstörungsdienst des Gasversorgers an, dessen Nummer auf der Abrechnung oder am Zähler steht. Ist Ihnen das nicht möglich, oder nehmen Sie starken Geruch oder Zischen wahr, wählen Sie die 112. Beide Wege sind richtig, und die Feuerwehr leitet bei Bedarf weiter.
Nennen Sie Straße und Hausnummer, was Sie riechen oder hören, wo Sie den Geruch bemerkt haben und ob jemand im Haus verletzt oder unwohl ist. Bleiben Sie in der Leitung, bis das Gespräch beendet ist, und halten Sie Abstand zum Gebäude. Ob sich Menschen im Haus befinden, ist für die Einsatzkräfte eine der wichtigsten Angaben.
Klagt jemand über Kopfschmerz, Schwindel oder Übelkeit, sagen Sie das ausdrücklich. Das gilt auch, wenn gleichzeitig ein Kohlenmonoxid-Melder ausgelöst hat. Beim Melder gilt dasselbe: Raus, Fenster auf, 112, und der Beitrag CO-Melder schlägt Alarm beschreibt den Ablauf. Rettungsdienst und Feuerwehr entscheiden vor Ort, wie es weitergeht.
Woran Sie Gas erkennen
- Erdgas ist von Natur aus geruchlos.
- Damit man es bemerkt, mischt der Versorger einen Duftstoff bei. Er riecht nach faulen Eiern oder Schwefel, deutlich und unangenehm. Daran erkennen auch Kinder sofort, dass etwas nicht stimmt. Ein sehr schwacher Geruch genügt als Anlass, ihn ernst zu nehmen, denn er kann stärker werden, sobald sich Gas im Raum sammelt.
- Nicht jeder Faulgeruch ist Gas.
- Ein trockener Siphon im Keller lässt Kanalgeruch aufsteigen, ein Müllbehälter riecht ähnlich. Verlassen Sie sich trotzdem nicht auf Ihre Vermutung: Wenn Sie unsicher sind, behandeln Sie es als Gas. Prüfen Sie nicht mit Feuer oder Feuerzeug, und suchen Sie die Quelle nicht selbst. Der Entstörungsdienst misst und entscheidet.
- Zischt es an einer Leitung oder an einem Gerät, ist das ein zusätzliches Warnzeichen.
- Auch ein Gasherd, dessen Flamme nicht zündet und der zugleich riecht, oder ein Gasschlauch mit Riss sind Anlässe. Auch dann gilt dieselbe Abfolge: Fenster öffnen, keinen Schalter betätigen, das Gebäude räumen, und erst außerhalb den Gasversorger-Entstörungsdienst oder die 112 alarmieren.
Nach dem Einsatz: erst nach Freigabe wieder hinein
Gehen Sie erst zurück ins Haus, wenn die Einsatzkräfte oder der Entstörungsdienst es erlauben. Sie messen, suchen die Undichtigkeit und sperren Leitungen bei Bedarf ab. Betreten Sie das Haus nicht aus eigenem Entschluss, auch wenn der Geruch nachgelassen hat. Gas kann sich in Winkeln halten, die Sie nicht riechen.
Gerät und Leitungen, an denen etwas gefunden wurde, nehmen Sie nicht selbst wieder in Betrieb. Die Reparatur einer Gasleitung ist Sache einer zugelassenen Fachkraft und nicht des Hausbesitzers. Auch bei leichtem Zischen am Anschluss gilt: nichts schalten, Haus verlassen, von draußen den Entstörungsdienst oder die 112 anrufen.
Erst danach geht es um die Heizung selbst. Bleibt die Gastherme kalt, passt die Leistung Gastherme Störung, und eine angezeigte Meldung hilft beim Notieren, wie im Beitrag Gastherme-Fehlercode notieren beschrieben. Die übrigen Räume halten Sie warm. Auch bei strengem Frost gilt: Sicherheit geht dem Komfort vor.
Kurz zum Mitnehmen
- Fenster und Türen öffnen, nichts ein- oder ausschalten, kein Licht, keine Klingel, kein Telefon im Haus.
- Gashaupthahn nur schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist; Hebel quer zur Leitung heißt zu.
- Haus verlassen, Nachbarn durch Klopfen warnen und niemanden zurückgehen lassen.
- Im Freien den Gasversorger-Entstörungsdienst oder die 112 wählen; bei Beschwerden in jedem Fall die 112.
- Erst nach Freigabe durch die Einsatzkräfte wieder ins Haus; Gasgeräte nicht selbst in Betrieb nehmen.
